9.2.2012
von Rechtsanwalt Raphael Fork
Folgender Sachverhalt: Im Rahmen unserer Scheidungsauseinandersetzung haben meine EX-Frau und ich, uns auf ein lebenslanges Wohnrecht für mich, in ihrem Zweifamilienhaus für eine der beiden Wohnungen geeinigt. ... Leider war in diesem Vertrag eine Formulierung unpräzise, so dass der Eindruck entstehen konnte, dass sich das Wohnrecht auf das gesamte Haus und nicht wie gewollt, auf eine der beiden Wohnungen bezieht. ... Nun meine Frage: Gibt es für mich eine Möglichkeit das Wohnrecht schon vor der grundbuchamtlichen Eintragung meines Wohnrechtes, durch z.B.