2.5.2019
von Rechtsanwältin Andrea Brümmer
Ihre Rente von über 1700,- reicht nicht für den Eigenanteil der Pflegekosten aus, der nahezu 2500,- Euro beträgt. ... Natürlich wurde der Nießbrauch auch im Grundbuch eingetragen. ... Meine Fragen dazu: 1) Haben die Sozialbehörden (hier Schleswig-Holstein) bei einem Antrag auf eine „Übernahme ungedeckter Heimkosten" ein Anrecht auf diesen Nießbrauch, bzw. würde dieser Nießbrauch bei Sozialleistungen mit angerechnet?