von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
- Was passiert eigentlich, wenn nach Unterschrift des Kaufvertrags beim Notar und vor Übergabe des Hauses Schäden am/im Haus auftreten: a. ... Kratzer in Türen oder Treppenstufen) b. große Schäden wie Brandschäden, Wasserschäden (alle diese Schäden sollen VOR der Unterschrift des Kaufvertrags NICHT vorhanden gewesen sein) Hier der Text: "Der Verkäufer übernimmt keinerlei Gewähr für Größe, Güte, Altlastenfreiheit, Beschaffenheit und eine bestimmte Grenze des Grundbesitzes. ... Der Verkäufer wurde auf die Abweichungen der getroffenen Vereinbarungen von den gesetzlichen Regelungen belehrt, insbesondere, dass er wegen solcher Mängel und Fehler, die unter den Gewährleistungsausschuss fallen, den Verkäufer nicht in Anspruch nehmen kann."