16.4.2016
von Rechtsanwältin Daniela Désirée Fritsch
Nun liegt mir folgender Kaufvertragsentwurf vor, den ich gerne prüfen lassen möchte. ... X bestätigt, dass er/sie den Entwurf dieses Kaufvertrages durch das Notariat am 12.04.2016 per Mail und somit mindestens zwei Wochen vor der Beurkundung erhalten und dadurch ausreichend Gelegenheit gehabt hat, sich vorab mit dem Inhalt des Vertrags vertraut zu machen. ... III eingetragenen Grundschuld nebst Zinsen beantragt der Verkäufer die Löschung/ pfandfreie Abschreibung der mit diesem Vertrag veräußerten Fläche.