von Rechtsanwalt Dr. Holger Traub
Das Mehrfamilienhaus wurde nach einer Generalsanierung in 20 Wohnungen und 2 Gewerbeeinheiten (Büros) aufgeteilt.Die Teilungserklärung enthält keine besonderen, von einer Standard-Teilungserklärung abweichende Regelungen. ... Es ergeben sich für die Eigentümergemeinschaft folgende Fragen: 1) Da in der Teilungserklärung die Einheiten zweifelsohne als Teileigentum (und nicht als Keller) ausgewiesen sind, kann der jetzige Eigentümer des Teileigentums die Eigentümergemeinschaft in Anspruch nehmen, um die ordnungsgemässe Nutzung des Teileigentums herzustellen? ... 2) Da die Teilungserklärung vor 15 Jahren erstellt wurde,, könnten hier ggf. irgendwelche Verjährungsfristen greifen?