von Rechtsanwalt Heiko Tautorus
Es gibt derzeitig keinerlei vertragliche Vereinbarungen zur Nutzung, Wartung, und Klärung der Eigentumsverhältnisse sowie Regelung der Zugänglichkeit bezüglich der bereits erwähnten von B und C noch gemeinsam genutzten Trinkwasserleitung im Keller von Grundstück B. ... Welche Risiken (bei Havarien, Reparaturen, Wartungen usw.) in Bezug auf die im Keller befindliche Trinkwasserleitung bestehen für den zukünftigen Eigentümer von Grundstück B (mir) auch bei einer späteren geplanten alleinigen Nutzung dieser Wasserleitung durch Grundstück C und wie könnten diese Risiken für mich vertraglich ausgeschlossen bzw. minimiert werden? ... Wer trägt eventuelle Kosten für den Rückbau der im Keller von B verlegten Rohrleitungen, könnte B von C verlangen diese Leitungen außerhalb des Hauses zu verlegen, da die Nutzung des Kellers eingeschränkt wird und wer müsste dafür die Kosten tragen, könnte eine Nutzungsentschädigung von C für die Trinkwasserleitungen im Keller von B verlangt werden?