von Rechtsanwältin Liubov Zelinskij-Zunik
Wir haben im November 2011 ein Erbbaurecht an einem unbebauten Grundstück von einem Bauern erworben, der notarielle Vertrag enthält eine Gebäudeherstellungsverpflichtung durch uns und einen Vertrag zugunsten eines Dritten (Projektgesellschaft zur Erschliessung des Baugebiets) mit der Verpflichtung die Ersterschliessung des Grundstücks an die Projektgesellschaft zu bezahlen. Anschliessend unterwarf uns das Finanzamt der Grunderwerbsteuer für das Erbbaurecht und die Erschliessungskosten und wir wurden nach der Unbedenklichkeitsbescheingung ins Grundbuch eingetragen (Bescheid bestandskräftig!). ... Ende 2013 bekamen wir mit allen anderen Erwerbern im Baugebiet einen Brief vom Finanzamt: man habe Hinweise erhalten, die einen einheitlichen Erwerbsgegenstand indizierten, da die Projektgesellschaft und die Baugesellschaft wirtschaftlich verbunden seien und die Projektgesellschaft das Grundstück und den Werkvertrag vermittelt hätte(Projektgesellschaft und Bauträger sind Partnergesellschaften), das Finanzamt bat um Einsendung des Bauwerkvertrags um dann einen neuen Grunderwerbsteuerbescheid über das bebaute Grundstück erstellen zu können.