von Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann
Folgende Fragen hätte ich nun zu diesem Sachverhalt: 1) Beinhalten die Kosten der Unterhaltung, im Sinne des Grundbucheintrags, neben den Betriebskosten (Wartung,Strom) auch Instandsetzungskosten nach Totalausfall? 2) Beinhalten die Kosten der Unterhaltung, im Sinne des Grundbucheintrags, neben den Betriebskosten (Wartung,Strom) auch die Kosten für einen Umbau der Tiefgaragenbeleuchtung, wenn diese eigentlich noch funktionsfähig war? ... 4) Ist es so, dass wir bei Beteiligung an den Kostens für den Ersatz des Garagentorantriebs oder der Beleuchtungsanlage dann auch anteilig Eigentümer dieser Güter werden, was so ja nicht vorgesehen ist?