von Rechtsanwalt Carsten Neumann
Guten Abend wir haben eine Objekt gemietet, den wir jetzt als Gastronomie umbauen. jetzt beim Brauerei suche haben wir mitbekommen das im Grundbuch dieses Satz unter Lasten und Beschränkung steht. Verbot, Bier, Weißbier, Limonade herzustellen oder herstellen zu lassen, zu vertreiben oder vertreiben zu lassen sowie Lagern oder lagern zu lassen für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Flst.Nr. - ; gemäß Bewilligung vom 10.10.1968; eingetragen am 15.1.1969; geändert gemäß Bewilligung vom 5.10.1979: eingetragen am 13.11.1979; hierher übertragen am 12.11.1982 Auflassungsvormerkung, bedingt, für die Stadt Neuötting, Neuötting; gemäß Bewilligung vom 26.2.1981 und 7.5.1982 eingetragen am 12.11.1982. unsere Frage ist 1. eine örtliche brauerei hat gemeint das der Grundstück vorher ihm gehört und wir jetzt nur das bier von ihm beziehen und keine andere bier auschenken dürfen, ist das so. 2. musste der eigentümer uns vor der mietvertrag unterzeichnung uns das sagen, das in den Grundbuch diese Satz steht. wir bedanken uns im voraus fürs eine schnelle Antwort