von Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Meine Fragen beziehen sich nun auf die Rechtmäßigkeit folgenden Sachverhalts: 1) Da ich laut Bank kein berechtigtes Interesse an einer Darlehensablösung nachweisen kann erhalte ich zwar die Angabe eines Vorfälligkeitsbetrages, allerdings keine Berechnung dazu !!! ... Allerdings hatte ich die Umschuldung - wie oben erwähnt - bereits in 2008 geplant, und daraufhin auch die Bestätigung erhalten. 2) Die mir von der Bank (es sind die grünen) mitgeteilte Vorfälligkeitsentschädigung ist ziemlich genau doppelt so hoch, wie die Berechnung mit den aktuellen Rechnern, die im Netz zu finden sind. Hier meine konkrete Frage: Ist es richtig, daß eine Bank im Falle einer "Darlehensablösung ohne berechtigte Interesse des Kunden"- so die Formulierung des Banker, ihre Berechnung nicht offenlegen muß und kann Sie die Höhe der Vorfälligkeit in diesem Fall nach gutdünken festlegen ?