12.7.2010
guten tag liebe anwälte, folgender sachverhalt hat sich wahrheitsgemäss zugetragen: wir haben im jahr 2009 ein grundstück erworben. da dies aus einer insolvenzmasse war, ging die abwicklung über einen makler. kaufpreis, sowie weitere kosten wurden pünktlich gezahlt. dies steht auch nicht zur frage. lediglich war es uns nicht möglich die provision des maklers zu zahlen. nach mehrfacher mahnung, war es uns möglich die zahlung verspätet am 5.01.2010 zu überweisen. zahlungseingang war am 07.01.2010 (laut makler). zwischenzeitlich beauftragte der makler einen RA mit der klage auf die forderung. die klageschrift wurde am 06.01.2010 verfasst und ist laut eingangsstempel des AG am 11.01.2010 eingegangen. zu diesem zeitpunkt war also die sache schon gegenstandslos??? ... am 14.01. teilte der anwalt dem AG mit, dass die forderung getilgt sei. (eine genaue angabe zum datum stand nicht im schreiben) irgendwann erging dann ein versäumnisurteil und uns wurden nochmals 338,-€ gerichtskosten auferlegt. meine frage: hat sich der anwalt rechtens verhalten, oder das gericht?