von Rechtsanwalt Sascha Steidel
Nach drei höftliche Mahnungen und null Reaktion (die Kommunikation verlief per E-Mail und vor Auftragserteilung per Telefon), zahlte die Auftraggeberin nicht. ... Nachdem Sie einen Besucht vom Gerichtsvollzieher bekam, melde sie sich endlich und schrieb mir von einem tragischen Fall in der Familie, von gesundhetlichen Problemen und davon, dass sie nicht mehr tätig ist und den Betrag nicht zahlen kann, höchstens in Raten.