21.11.2006
von Rechtsanwalt Andrej Wincierz
Danach habe ich 1 Jahr nichts mehr von diesem Inkassounternehmen gehört um dann nun heute Post von einem Gerichtsvollzieher zu bekommen, mit der Forderung um persönliches Erscheinen und der Zahlung dieses offenen Betrages ansonsten droht er mit Erlaß eines Haftbefehls und der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Jetzt meine Frage: 1.Kann ich zu dieser Zahlung gezwungen werden, auch wenn ich diese meiner Meinung nach beglichen habe, oder muss nicht das Inkasso Büro nachweisen dass die Zahlung noch offen ist. 2.Welche Möglichkeiten eines Widerspruchs gibt es noch, denn ich bin sicher, dass ich bereits bezahlt habe. 3.Ist das persönliche Erscheinen für den Fall, dass Sie keine Alternative zur Zahlung sehen, zwingend oder darf das auch meine Frau erledigen? ... Kein Mensch hebt 5 Jahre Zahlungsbelege auf und offene Forderungen werden üblicherweise viel schneller angemahnt.