von Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, für einen Dritten besteht folgender Sachverhalt: Gestellte Rechnungen aus dem Jahre 2000 sollten im Jahr 2000 mit Schecks bezahlt werden, die von der Bank allerdings nicht eingelöst wurden, da Sie nicht gedeckt waren. Die "geplatzten Schecks" wurden aufbewahrt. Diese Schulden wurden zwischen dem Jahr 2000 und dem 30.06.2010 immer mündlich, aber ohne Zeugen, angemahnt.