von Rechtsanwalt Thomas Bohle
Gegen mich liegt ein titulierter Vollstreckungsbescheid vom 18.03.87 vor: Hauptforderung + Kosten, zzgl., Zinsen auf Gesamtbetrag. ... Verjährung Hauptforderung: 30 Jahre Unterliegen die Zinsen "8,25% jährliche.....BANKKREDIT" der 3-.jährigen Verjährungsfrist (Einrede der Verjährung) oder auch den 30 Jahren? Gemäß angeforderter Forderungsaufstellung wurden u.a. folgende Kosten berechnet: 07.87 Vollstreckungsauftrag 09.87 EV-Antrag 04.98 Einwohnermeldeamtsanfr. 11.99 Anfrage EV 07.01 Einwohnermeldeamtsanfr. 02.05 w.v. 11.12 Anschriftenermittlung Da die Zinsforderung der Inkassostelle mehr als das Doppelte der Hauptforderung beträgt, bitte ich um Beantwortung meiner Frage, ob eine Einrede der Verjährung sinnvoll ist oder ich in den Apfel beißen muss.