von Rechtsanwalt Thomas Henning
Das Inkassobüro weigert sich die Pfändung aufzuheben und teilt mir mit, dass eine Restforderung (Zustellungskosten der Gerichtsvollzieher) beglichen werden muss, erst dann wird die Pfändung aufgehoben. Mit der Bitte mir dies nachzuweisen und wie der Betrag zustande gekommen ist, verweist das Inkassobüro auf seine letzte Email, in der steht " der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss wird Ihnen mit den gesamten Kosten vom Gerichtsvollzieher zugestellt." 1. Darf das Inkassobüro mein Konto weiterhin pfänden, weil die "Zustellungskosten der Gerichtsvollzieher" nicht beglichen sind?