von Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Als wir die Rechnung erhalten haben, haben wir um Übersendung eines Lieferscheins gebeten, damit wir überprüfen können, ob wir die Leistung wirklich erhalten haben, und verbuchen können. ... Müssen wir nun Verzugszinsen und Inkassokosten bezahlen, obwohl wir das Sanitätshaus bereits nach Eingang der Rechnung darum gebeten haben, uns den Lieferschein zuzusenden?