10.10.2010
von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Guten Tag, bezüglich eines Pfädungsbeschlusses (es besteht eine Gehaltspfändung und eine Kontopfändung aus dem Vorgang) habe ich dem Anwalt der Gegenpartei einen Vergleichvorschlag unterbreitet, dem dieser nach Rücksprache mit seiner Mandantin schriftlich zugestimmt hat. Meine Frage dazu: Falls der Anwalt nach Zahlung des Vergleichsbetrages noch Zahlungen aus der Pfändung erhält, zum Beispiel weil diese nicht aufgehoben wird, kann man das Geld zurückfordern und wie funktioniert das (entstehen da Kosten)?