2.7.2015
von Rechtsanwalt Jürgen Vasel
Sehr geehrte Damen und Herren, Mein Rechtsempfinden ist momentan stark auf die Probe gestellt und ich bin wirklich gespannt, wie sich die Rechtslage in Folgendem Fall darstellt. Ich hatte bei einer Zugfahrt einen "EBE-Vorfall" (erhöhtes Beförderungsentgelt), da ich meine gültige Bahncard leider vergessen hatte. Wie mir während der Zugfahrt bereits vom Schaffner aufgetragen wurde, habe ich daher am 18.6. einen Scan aller gültigen Dokumente (BahnCard, Perso, Ticket, EBE-Vorfall-Ausdruck) an die E-Mail-Adresse der atriga GmbH - dem mit der Bearbeitung solcher EBE-Vorfälle beauftragten "Service"-Unternehmen - geschickt, wodurch ich nachweisen konnte, dass ich nur die in solchen Fällen fällige Bearbeitungsgebühr i.H.v. 8 EUR, nicht aber die 40 EUR Strafe zahlen muss.