von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Am 2.1.2008 schreiben RAe Rasch uns an, wir hätten über unseren Internetanschluß 106 Musikdateien zum Herunterladen verfügbar gemacht. Rasch fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung im Wert von 5001 € und als Vergleichsangebot einen Pauschbetrag von 3000 € für Ersatzansprüche seiner Mandanten. Unsere Antwort: wir, die angeschriebenen Eltern, hätten auf gar keinen Fall Musiktitel zum Herunterladen angeboten, wir könnten nicht erklären, etwas zu unterlassen, das wir nie begangen haben noch begehen würden.