2.5.2011
von Rechtsanwalt Ralf Morwinsky
Sehr geehrte Damen und Herren, Ende 2009 bekam ich eine Rechnung/Mahnung in Höhe von 96,00 Euro für den Zugang zu einem Internetportal,der mir weder bekannt ist,noch den ich jemals genutzt habe. Bei meiner Recherche im Internet stellte sich schnell heraus,dass die "Firma "von der die Rechnung stammte in diversen Foren etc pp,bereits einschlägig bekannt ist und ich kein Einzelfall bin. Mir wurde geraten,die Forderung erstmal in Form eines Formulars,dass mir zur Verfügung gestellt wurde,abzuwehren,was ich per Einschreiben im Dezember 2009 auch tat.