Guten Tag, ich habe gestern von meiner Krankenversicherung ein Schreiben erhalten, in dem ich aufgefordert wurde die Einkünfte von mir und meiner Familie anzugeben. ... Da ich aber über der Beitragsbemessungsgrenze verdiene, wurde ich automatisch zu einem Freiwillig Versicherten (der AG zahlt die Beträge, Firmenzahler) Somit entstand laut Krankenversicherung eine Lücke von 15 Tagen (01.04 bis 15.04), die ich jetzt privat nachzahlen muss, da die freiwillige Versicherung nicht direkt im Anschluss an die gesetzliche Versicherung stattgefunden hat. ... Gibt es nicht die sogenannte "kostenfreie" Nachversicherungpflicht (während der Zeit des Elterngeldbezuges war ich "kostenfrei" gesetzlich Versichert, somit bestand doch der direkte Anschluss zur freiwilligen Krankenversicherung zum 16.06)?