von Rechtsanwalt Siegfried Huber-Sierk
. -------------------------------------------------------------- Zu den Fragen: Fall 1: Scheinselbständigkeit gilt als gegeben: Frage 1.1: Besteht die Möglichkeit zur Beitragsbefreiung von Sozialversicherungs- und Kammerbeiträgen (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, Rentenversicherung, IHK bzw. ... z.B. 15% Renten- und Pflegeversicherung, 20% Rentenversicherung und 5% Arbeitslosenversicherung auf die Bruttoeinahmen geschuldet 1/2 durch Auftraggeber (Arbeitgeber) und Scheinselbständigen (Arbeitnehmer) oder vollumfänglich von Scheinselbständigen (Arbeitnehmer) auf Festvergütung 7.500,- Frage 2.2: Die bereits bestehende Sozialversicherungspflicht der abhängigen Haupttätigkeit bleibt ohne Auswirkung auf die Sozialversicherungspflicht der Nebentätigkeit, oder? ... Frage 3.2: Unter welchen Voraussetzungen kann ich eine selbständige Tätigkeit derart ausüben, dass keine Beitragspflicht zur Sozialversicherung besteht bzw. ich die Möglichkeit zur freiwillen Versicherung habe?