von Rechtsanwalt Thomas Krause
Mein Arbeitgeber hat bisher Sozialversicherungsbeiträge unter Zugrundelegung der Beitragsbemessungsgrenze West gezahlt. - Ende 2010 ist der Arbeitgeber nun zu dem Schluss gekommen, dass die Beitragsbemessungsgrenze Ost anwendbar sei. Er hat daraufhin die Sozialversicherungsbeiträge für mehrere Jahre rückwirkend nach unten korrigiert, insgesamt um einen mittleren fünfstelligen Betrag. - Dieses führt zu einer für mich nachteiligen Verringerung von Ansprüchen aus der Sozialversicherung, die ich vermeiden möchte. - Das Unternehmen hat mehrere Büros in West- und Ostdeutschland, Sitz der GmbH ist in Westdeutschland. - Ich habe meine Beschäftigung in einem westdeutschen Büro begonnen, arbeite jedoch seit mehreren Jahren aus einem Büro im Osten. - Der größte Teil der Tätigkeit wird bei wechselnden Kunden in deren Räumlichkeiten vor Ort erbracht, typischerweise in Projekten von 2-6 Monaten Dauer, in der Regel an mindestens 4 von 5 Arbeitstagen.