8.2.2021
| 55,00 €
von Rechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken
Frage: Ich habe auf der Webseite der deutschen Rentenversicherung gelesen, dass es bei Selbstständigen 2 Möglichkeiten zur Beitragszahlung bei Pflichtversicherung gibt: 1. ... Frage: Welche Vorteile, vor allem in Bezug auf Verzugszinsen und Strafzahlungen wären zu erwarten, wenn ich mich selber bei der Rentenversicherung melde und dort bekannt gebe, dass mir nun aufgefallen ist, dass ich evtl. die letzten Jahre rentenversicherungspflichtig war? ... - Einfach abwarten und Geld für mögliche Nachzahlungen zurücklegen. - jetzt Jemanden sozialversicherungspflichtig anstellen um aus der Pflicht zu kommen und dabei hoffen, dass die vergangene Pflicht nicht auffällt. - Sich proaktiv bei der Rentenversicherung melden und angeben, dass mir erst jetzt die mögliche Rentenversicherungspflicht bewusst geworden ist. - ganz anderes Vorgehen?