14.11.2014
von Rechtsanwalt Michael Grübnau-Rieken
Bezüglich der gesetzlichen Rentenversicherung habe ich auf der Grundlage meiner Erläuterungen und Schlussfolgerungen nun die Frage an den Fachmann: Liege ich mit dieser Einschätzung richtig? ... (möglicherweise unter Beachtung der Verjährungsfrist von 4 Jahren, also zumindest für 2010,11,12,13,und 2014) Die 216 Pflichtmonate sind zwar im Übrigen auch erfüllt, ein Antrag auf Befreiung wurde aber aufgrund der Annahme der Unrechtmässigkeit der festgestellten Versicherungspflicht nichtgestellt. Also keine Befreiung wenn keine Pflicht bestanden hat.