von Rechtsanwältin Britta Möhlenbrock
Dies bedeutet, dass ich spätestens dann, wenn ich nach der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung aufnehme, aus der PKV ausscheiden werde, bis dahin aber noch privat versichert wäre. Nun meine Frage: Kann ich diesen Wechsel von der PKV zur GKV vorziehen indem ich z.B. ab dem 1.1.2011 Teilzeit arbeiten würde? ... Ist es besser, wenn ich bereits für 2010 über zusätzliche Bruttoentgeltumwandlung auf meine Rentenversicherung die JAEG unterschreite und somit aus der PKV rausfallen würde?