von Rechtsanwalt Pierre Aust
Hallo, ich bekomme seit dem 1.5.2013 Arbeitslosengeld I und bin seit mehr als fünf Jahren vor diesem Zeitpunkt privat kranken- und pflegeversichert. Durch den Bezug von ALG I bin ich gesetzlich versicherungspflichtig geworden, könnte mich aber durch Antrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse davon befreien lassen. Einen solchen Antrag möchte ich aber im Hinblick auf einen möglichen Hartz IV-Bezug in 10 Monaten lieber nicht stellen, weil ich dann trotz niedrigstem "Verdienst" in der PKV bleiben und vergleichsweise hohe Beiträge bezahlen müsste (meines Wissens muss man bei Hartz IV in der PKV bleiben, wenn man unmittelbar vor Bezug PKV-versichert war).