von Rechtsanwalt Ralf Hauser
Ich habe vor einiger Zeit bei meiner Krankenkasse den gesetzlichen Krankengeldanspruch gewählt (Krankengeld ab 7.Woche der Arbeitsunfähigkeit) und möchte darüber hinaus demnächst noch einen Wahltarif Krankengeld bei dieser Krankenkasse abschließen, der mir dann Krankengeld ab dem 15.Tag der Arbeitsunfähigkeit auszahlt. Ich habe bereits vor Wahl der Option "gesetzlicher Krankengeldanspruch" den Vertrag so abgeändert, dass die GmbH mir nur noch 6 Wochen das Gehalt weiterzahlt, also änderte ich den Passus zu "bleibt der Gehaltsanspruch gem. §3 dieses Vertrages für die Dauer von 6 Wochen bestehen", damit ich dann das gesetzliche Krankengeld aber der 7. ... Falls die Formulierungen so nicht rechtssicher sind, was wäre dann eine Alternative Formulierung, um meinen Krankengeldanspruch zu wahren?