14.9.2011
von Rechtsanwältin Maike Domke
Der Vertrag beinhaltet die freiwillige Kranken-und Pflegeversicherung,mit Anspruch auf Krankengeld ab der 7.Woche Arbeitsunfähigkeit. ... In diesem Jahr wurde ich krank und beantragte nach der 6.Woche Arbeitsunfähigkeit mein Krankengeld,dies wurde von der BKK VOR ORT verweigert. Die Begründung ist folgende,der Anspruch auf Krankengeld für freiwillig Versicherte Hauptberuflich Selbstständige wäre ab dem 01.01.2009 in seiner bisherigen Form entfallen.