6.10.2010
Sehr geehrte Damen und Herren, In Bezug auf die Anspruchsdauer meines ALG I-Bezuges WÄHREND der Elternzeit habe ich zwei Fragen. Aktuelle Situation: - derzeit gesetzliche Elternzeit bis Ende August 2012 - Antrag auf eine Teilzeittätigkeit bei meinem AG wurde abgelehnt - Zustimmung für Tätigkeit bei einem anderen AG wurde erteilt - Arbeitslosmeldung ist erfolgt - der für mich zuständigen Agentur waren derartige Fälle bis dato unbekannt, ich bin der erste dieser Art - Bewilligungsbescheid für ALG I (30 h/Woche) liegt seit heute vor Problem: Im Bewilligungsbescheid der Agentur wurde als Anspruchsdauer 360 Tage angegeben - dies entspricht dem korrekten Anspruch, wäre ich "normal" arbeitslos. ... Desweiteren meine ich, dass mein derzeitiger Bezug von Arbeitslosengeld nicht meine Anspruchsdauer von 360 Tagen "normalen Arbeitslosengeldbezug" verbraucht, insoweit ich nach Ende der Elternzeit eine betriebsdedingte Kündigung erhalte (davon ist derzeit auszugehen).