von Rechtsanwalt Raphael Fork
Juni 2014 Arbeit aufgenommen, selbst gesucht aus Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug, im Sommer 2014 verliert meine Frau (Ausländerin ohne anerkannte Ausbildung, kaum Deutschkenntnisse und so praktisch keine Chance auf dem Arbeitsmarkt) ihren Minijob, keine Arbeitslosenversicherung Eigener Job: 1500 Euro brutto, Arbeitspensum oft über 10Std tgl, Zitat: "ab 18Uhr können die Aufträge für den nächsten Tag (zuhause) heruntergeladen/vorbereitet werden, um das zu schaffen" ergibt einen Stundenlohn effektiv von unter 8,50 Euro. ... (meine Frau kommt mittlerweile selber klar und hat nun ein naja ordentliches Einkommen) nun prüft die Arge eine Sperrzeit wg der Eigenkündigung im Okt.14 reicht also allein die unentgeldliche Mithilfe zur Betriebseröffnung bei meiner Ehefrau als wichtiger Grund aus, um die Sperre abzuwenden oder wenn nicht,- könnte ich den Antrag auf Alg 1 auch noch nach vorläufiger Bewilligung zurückziehen und z.B. einen Monat später neu stellen (weil dann mehr als 1 Jahr seit der Eigenkündigung vergangen ist) ?