von Rechtsanwalt Tamás Asthoff
Im Werbeprospekt wie auch in der Reisebestätigung wurde von Anfang an auf die gestaffelten Stornokosten hingewiesen, und die betragen von heute bis 45 Tage vor Reisebeginn satte 20 Prozent, genauso hoch wie die geleistete Anzahlung. Frage: Ist eine solche feste Staffelung zulässig, insbesondere wenn die Reise erst in 7,5 Monaten beginnen wird, oder sind die Stornogebühren überhöht?