30.9.2009
von Rechtsanwalt Guido Matthes
Wir haben die Air Berlin angeschrieben mit folgendem Hinweis: Da es sich um eine Flugverzögerung von einem Tag handele, müsse bei einer Ankunft erst am zweiten Tag dem Reisenden eine Minderung von 100 % des Tagespreises pro ausgefallenen Urlaubstag zugesprochen werden. ... Somit war auch am zweiten Tag kein Urlaubsgenuss gegeben sondern erst ab dem dritten Tag, weshalb wir von der Air Berlin sowohl für den ersten und auch den zweiten Reisetag eine Entschädigung in Höhe von 2 Tagessätzen, insgesamt 433,72 €, gefordert haben. Die Air Berlin lehnt dies ab und ist nicht bereit, über die bereits gezahlte Entschädigung von 184,32 € hinausgehende Schadenersatzansprüche zu regulieren.