27.5.2005
am 13.08. 2000 habe ich eine wohnung mit wirkung zum 01.12.2000 für 5 jahre bis zum 30.11.2005 an eine familie mit zwei kindern vermietet. der mietvertrag (mustermietvertrag ) sieht keine verlängerung vor,weil "der vermieter die räume dann für eines seiner kinder benötigt". drei monate vor ablauf der vertragszeit muss ich als vermieter schriftlich dem mieter mitteilen, ob die genannte verwendungsabsicht noch besteht.berufung auf §568 BGB ist für beide seiten ausgeschlossen. meine frage: ich habe zwar 3 verheiratete kinder,von denen ein ehepaar dort einziehen möchte/könnte, aber eigentlich möchte ich etwas anderes. ich möchte der in der wohnung lebenden familie einen neuen zeitmietvetrag bis wiederum max. 5jahre geben, um die verfügungsgewalt über die wohnung ( eigentlich ist es ein haus ) zu behalten. es kann sein, dass ich das haus einmal verkaufen möchte oder das eines meiner kinder später dort einzieht ,wenn meine frau und ich älter sind. es ist uns jetzt noch a bisserl früh unsere kinder so nah bei uns zu haben. also: ein neuer vertrag für die bisherigen mieter mit der möglichkeit sie bei bedarf doch sicher loszuwerden. wie geht das am besten??