19.1.2015
von Rechtsanwältin Bianca Rönn
Ich habe 2010 ein Zeitmietvertrag über genau 5 Jahre mit dem Mieter geschlossen, der Vertrag endet Mitte Dezember. ... Kann ich mit meinem Mieter 11 Monate vor Eintritt des Befristungsgrundes und vereinbarten Vertragsendes eine Verlängerung um 2,5 Monate vereinbaren, ohne dass ich den Charakter und die Vorteile des Zeitmietvertrages verliere?