10.11.2009
von Rechtsanwalt Steffan Schwerin
als erstes habe ich nach der kündigung 2 monatsmieten nicht bezahlt. weil ich wusste, was auf mich zukommt. meine wände hatte ich farbig gestrichen nach dem auszug hatte ich alle löcher verschlossen und mit der orginalfarbe gestrichen. ich hatte einen passus drin, das ich nach beendigung des mietverhältnisses die wohnung unabhängig von der letzten schönheitsreperatur im renovierten zustand zurückgeben muss. es steht nicht drin in weiss oder im ursprung.bei der abnahme war von der vermieterin der mann ,rechtsanwalt,dabei und verlangte die farbe weiss.darf der vermieter das verlangen. muss ich die rechtsanwaltsgebühren des mannes bezahlen. oder darf er sie gar nicht vertreten, wegen befangenheit. und wie kann ich sicherstellen, mit einem einbehalt der letzten zwei mieten, das meine kaution gegen null tendiert. im weiteren verlangt er für die verspätung der schlüsselabgabe, 8 tage, 8/ 30 plus nebenkosten. bitte helfen sie mir mit pararaphen und bgh urteilen damit ich von den beiden nicht über den tisch gezogen werde. mfg jahn