10.9.2013
von Rechtsanwalt Robert Weber
Da wir mit dem alten Vermieter eine relative lange und leidige Vorgeschichte hatten, u.a. wegen Nicht-Beseitigung von Mängeln über mehrere Monate, ist unsere Frage, ob eine solche Wohnungsübergabe üblich ist und ob wir als Mieter dazu verpflichtet sind, dies zuzulassen. ... Zwar bricht Kauf nicht Miete, aber es gab bei dem vorherigen Vermieter eine besondere Situation: Der Vermieter war zwar unser Vermieter, aber nicht Eigentümer der Wohnung; er hat dies im Auftrag seiner im Pflegeheim lebenden Mutter gemacht. Diese ist letztes Jahr verstorben, woraufhin unser Vermieter zusammen mit seinen Geschwistern die Wohnung geerbt und nun verkauft hat.