3.1.2007
von Rechtsanwalt Ingo Bordasch
Mein Vermieter hat mir mit einer Kündigungsfrist (3 Monate) wegen Eigenbedarf zum 31.03.2007 gekündigt. Ich wohne erst seit 11 Monaten in meiner Wohnung und habe im Februar 2006 mit meinem Vermieter einen Zeitmietvertrag auf 5 Jahre (ohne Angaben von Gründen) abgeschlossen, in dem allerdings nur drin steht, dass ich (Mieterin) auf mein gesetzliches Kündigungsrecht verzichte. ... Ebenso fehlen mir für die Anmietung einer neuen Wohnung die 900,00 EUR Kaution, die ich bei meinem jetzigen Vermieter hinterlegt habe.