3.4.2012
von Rechtsanwalt Thomas Mack
Hallo, ich habe folgende Fragen: Ich habe eine Wohnung die ich vermieten möchte. 4 Zimmer, Küche, Bad. ... Da ich in nächster Zeit auch nicht dazu komme, diese zwei Zimmer leer zu räumen und zu renovieren möchte ich die Wohnung kurzfristig nur teilweise vermieten. ... Ist die Begründung, dass ich nach einem Jahr die Wohnung komplett vermieten möchte und dann natürlich auch zu einem höheren Preis, rechtens und ausreichend?