7.12.2007
Sehr geehrte Damen und Herren, ein Bekannter hatte mir eine Wohnung besorgt,da ich mich von meinem Freund getrennt hatte.Das Mietverhältnis sollte am 01.12.2007 beginnen.Ich selber habe diese Wohnung nie betreten und gesehen(auch keinerlei Zahlungen geleistet) Nun habe ich mich aber mit meinem Freund ausgesprochen und wir sind nun wieder zusammen.Grund dessen,habe ich am 26.11.2007 der Verwaltung ein Einschreiben mit Rückantwort,incl.sämtlicher Wohnungsschlüssel zukommenlassen,mit der Bitte darum,mich aus dem Vertrag vor Antritt des Mietverhältnisses zu entlassen,da ich die Wohnung nicht mehr benötige und mit meinem Freund zusammen eine Wohnung bewohne. Darauf hin kam folgende Antwort durch die Hausverwaltung: Von einem wirksam zustande gekommenen Mietvertrag kann nur dann zurückgetreten werden,wenn entweder der Rücktritt vertraglich vorbehalten ist oder ein gesetzl.Rücktrittsgrund vorliegt;(z.B.wenn der Vermieter den Mieter den Gebrauch der Mietsache nicht termingerecht sichert). Da weder in Ihrem Vertrag der Rücktritt vom Mietverhältnis fixiert ist,noch ein gesetzl.Rücktrittsgrund in Frage kommt,bleibt Ihr Mietverhältnis gem.Mietvertrag vom 31.10.2007 bestehen und Sie sind als Mieterin zur Zahlung des Mietzinses verpflichtet.