von Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Im Vertrag wurde mit der Immobilienverwaltung die Vereinbarung getroffen, dass der Vermieter Teile der Wohnung (Bäder, Türen) bis zum Einzug renoviert. Im Gegenzug erklärte ich mich dazu bereit, die Wänder der Wohnung herzurichten. ... Meine Frage ist nun, ob diese Umstände eine fristlose Kündigung rechtfertigen oder einen Rücktritt ermöglichen, bzw. ob dazu bspw. eine Untersuchung durch das Gesundheitsamt oder einen vergleichbaren Sachverständigen erforderlich ist und ob es Komplikationen geben kann, da meine eigenen Arbeiten bereits vor der Schlüsselübergabe stattgefunden haben (Etwa Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung, ..., da ich faktisch noch nicht Mieter der Wohnung bin).