11.10.2004
Nach der jüngst erfolgten Vorbesichtigung der Wohnung verlangt der Vermieter (HV *****) nun von mir eine Komplettrenovierung der Wohnung, einschließlich Reinigung von Steckdosen und Gegensprechanlage (Diese sind von diversen Vorrenovierungen mit Farbe verschmiert und stark verschmutzt), sowie Beseitigung von Schäden an der uralten Einbauküche und der Entfernung von Plastikeinbauteilen im Badezimmer, Entfernung von Kleberesten auf den Kacheln, Lackierung der Türeingangschwelle etc. ... Wann soll ich die Wohnung denn dann in 15 Monaten so verwohnt haben, dass sie jetzt komplett renoviert werden muss? ... Die Schönheitsreparaturen sind fachgerecht und wie folgt auszuführen: Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden und Scheuerleisten, der Heizkörper einschließlich der Heizrohre, der Innentüren sowie Fenster und Außentüren von innen etc.