29.3.2016
von Rechtsanwalt Mikio Frischhut
Eigentümer von Partei 1 bleibt mein Schwiegervater, Eigentümer von Partei 2 wird meine Schwägerin. Beide Eigentümer wohnen dann in ihren jeweiligen Parteien. ... Wir werden dann keine Miete in dieser "Wohnung in der Wohnung" zahlen, sondern haben dann notariell beglaubigt einfach ein Wohnrecht in dieser Partei 2. (2) Falls meine Frau und ich dieses Wohnrecht nicht nutzen, und in Absprache mit der Schwägerin als Eigentümerin, jemand Außenstehenden statt uns darin wohnen lassen, quasi als "Untermieter", dem wir diese "Wohnung in der Wohnung" vermieten: Ist dies Wohn-, und Mietrechtlich gestattet bzw. eine legal Vorgehensweise?