19.6.2005
von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte Damen und Herren, in meinem Mietvertrag ist angegeben, dass nachträgliche Mängel, die bereits beim Einzug vorhanden waren, bis zu 1 Monat nach Mietbeginn schriftlich an den Vermieter zur Anzeige zu bringen sind. ... Ich habe kürzlich gehört, dass es ein Urteil diesbezüglich geben soll, in dem eindeutig stünde, man könne vom Mieter beim Einzug (Tag des Einzugs) nicht verlangen, stundenlang durch die neue Wohnung zu laufen, um kleinste Mängel "zu orten" und zu notieren. ... Oftmals haben die Vermieter auch angeblich keine Zeit, um kleinste Mängel, die bei einem Auszug trotzdem dem Mieter aufgebürdet werden, sich diesbezüglich länger als nur für die Ablesung der Messeinrichtungen, in der Wohnung aufzuhalten.