Hallo, wir sind aus unserer Wohnung ausgezogen und haben unseren Vermieter darauf hingewiesen, dass die Klauseln in unserem Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen unwirksam sind. ... Keller, Balkone, Loggien): sieben Jahre; Fußböden, Treppenstufen einschließlich Leisten, Heizkörper und Heizrohre, Inentüren, Fenster und Außentüren von innen: sieben Jahre. ... Frage 1) Ist diese Klausel so wirksam und welche Arbeiten haben wir bei einem Auszug nach 5,5 Jahren durchzuführen?