10.5.2008
von Rechtsanwältin Simone Sperling
Ich habe gelesen, dass Kinder nicht als Gäste und nicht als Untermieter gelten, wenn sie in die Wohnung der Eltern nachträglich einziehen (in meinem Fall: aus der WG wieder zurück kommen). Meine Tochter (21) ist deshalb wieder da, da sie sich finanziell eine eigene Wohnung selbst nicht mehr leisten kann. Nun fordert der Vermieter nachdrücklich, dass sie ausziehen "sollte", da die Wohnung nur für mich und meinem Ehepartner vermietet worden sei.