22.12.2007
von Rechtsanwältin Nina Marx
Mein Vater hat mir letztes Jahr unser Haus überschrieben,er hat ein Wohnrecht auf Lebenszeit. Seine Frau musste mit unterschreiben und dass sie das überhaupt gemacht hat,mussten wir ihr auch ein Wohnrecht für das ganze Haus einräumen. ... Nun ist unsere Frage,kann man dass Wohnrecht,zumindest teilweise, rückgängig machen,ohne dass sie unterschreiben muss,denn das wird sie niemals tun,dafür hasst sie mich viel zu sehr.