von Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Um die Last von den Schultern der Eltern zu nehmen, die sich nicht nur auf die Abzahlungen bezog sondern auch auf organisatorische Dinge, die ein Hausbesitzer zu erledigen hat, kauften wir das Haus und räumten den Eltern ein lebenslanges Wohnrecht in der Einliegerwohnung ein, dass im Grundbuch eingetragen wurde. ... So weit ich vorinformiert bin, geht das nur im Einverständnis der Inhaber des Wohnrechts. ... Könnte das Wohnrecht auch anderweitig, z.B. durch Verkauf aufgelöst werden?