von Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Auch uns hat es nun erwischt ;-( Nach 12 Jahren Mietzeit in unserem Mietobjekt, hat unser Vermieter unserer 4köpfigen Familie nun gestern schriftlich Eigenbedarf angemeldet. ... b. was ist, wenn der Eigenbedarf sich als Fake herausstellt (in 9 Monaten kann viel passieren), wie wäre dann unsere Rechtsposition ? c. wenn wir auf dem aktuell sehr überhitzten Wohnungsmarkt keinen bezahlbaren Ersatz finden, können wir bis 2 Monate vor Ablauf der Kündigung in Widerspruch gehen, wäre die Frist dann verlängerbar, bis wir etwas gefunden hätten ?